Vereinsrecht
Vereinssatzung
Verein für Afghanistan-Förderung e.V.
Der Verein für Afghanistan-Förderung e.V. (betrieben unter dem Namen Bright Afghan) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Bonn, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer VR 4443.
Zweck des Vereins (§ 2 der Satzung)
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Hilfe für Afghanistan.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Förderung von Bildungseinrichtungen und Schulen in Afghanistan
- Medizinische Versorgung und Gesundheitsförderung
- Humanitäre Nothilfe und Katastrophenhilfe
- Wiederaufbau und nachhaltige Entwicklungsprojekte
- Betreuung von Waisenkindern und körperlich beeinträchtigten Kindern
Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Der Verein ist als gemeinnützig gemäß § 52 AO anerkannt. Spenden sind steuerlich absetzbar.
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden vertreten.
Vereinsregister
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Die vollständige Vereinssatzung in der aktuell gültigen Fassung kann jederzeit per E-Mail angefordert werden. Wir senden Ihnen das Dokument als PDF zu.
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