
Vereinsrecht
Der Verein für Afghanistan-Förderung e.V. (betrieben unter dem Namen Bright Afghan) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Bonn, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer VR 4443.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Hilfe für Afghanistan.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Der Verein ist als gemeinnützig gemäß § 52 AO anerkannt. Spenden sind steuerlich absetzbar.
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Organe des Vereins sind:
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden vertreten.
Die vollständige Vereinssatzung in der aktuell gültigen Fassung kann jederzeit per E-Mail angefordert werden. Wir senden Ihnen das Dokument als PDF zu.
Satzung per E-Mail anfordernWeitere Informationen: